Im o.g. Verfahren vor dem LG Hamburg findet am 31.08.2012 ab 13.30 Uhr eine mündliche Verhandlung vor der Pressekammer des LG Hamburg statt. Verhandelt wird über den Widerspruch der Antragsgegnerin gegen eine einstweilige Verfügung des LG vom 10.07.2012. Mit dieser einstweiligen Verfügung hat das Gericht auf den Antrag des Antragstellers der Antragsgegnerin verboten, bestimmte Abbildungen, die den Antragsteller zeigen, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten. (324 O 406/12)
Pressemitteilung des HansOLG v. 29.08.2012
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