Am Montag, den 16.10.2017, beginnt vor dem LG Hamburg die Hauptverhandlung gegen sechs junge, mutmaßlich islamistisch-salafistisch radikalisierte Männer aus Norddeutschland zwischen 17 und 26 Jahren, die im April 2017 auf der Reise nach Syrien aufgegriffen worden sein sollen. Ihnen wird u.a. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen: Die Angeklagten sollen es unternommen haben, zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einen Staat zu reisen, in dem Unterweisungen in Fertigkeiten für die Begehung solcher Taten erfolgen (§ 89a Abs. 2a StGB).
Nach dem Anklagevorwurf hatten die Angeklagten sich ab Juli 2015 radikalisiert und sich der salafistisch-jihadistischen Szene angeschlossen. Die Angeklagten sollen dann ab März 2016 ihre Ausreise nach Syrien geplant haben, um sich dort dem IS anzuschließen, im Jihad zu kämpfen oder sich im Umgang mit Waffen, Sprengstoffen und/oder Kampftechniken unterweisen zu lassen. Die hier gesammelten Erfahrungen hätten sie unmittelbar für die Begehung einer Gewalttat zur Unterstützung des IS in oder außerhalb Syriens nutzen wollen. Eine konkrete Anschlagsplanung ist nicht Gegenstand der Anklage.
Die Angeklagten sollen am 07.04.2017 vom Hamburger Hauptbahnhof aus mit dem Zug in Richtung Türkei aufgebrochen sein, um von dort weiter nach Syrien zu reisen. Nachdem einer der Angeklagten (17 Jahre) bereits an der österreichisch-ungarischen Grenze mit fremden Ausweispapieren aufgefallen sei, seien die übrigen Angeklagten am 11.04.2017 in Bulgarien an der Weiterreise in die Türkei gehindert und nach Deutschland zurückgebracht worden. Die Angeklagten wurden am 20.04.2017 verhaftet und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Vier der Angeklagten müssen sich zudem wegen ihres Verhaltens anlässlich eines Polizeieinsatzes vom 03.03.2017 verantworten. Bei einer Polizeikontrolle sollen sich die Angeklagten geweigert haben, sich auszuweisen und dann gegen die zwangsweise Durchsetzung der Identitätsfeststellung Widerstand geleistet haben. Einzelnen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft darüber hinaus versuchte Gefangenenbefreiung und vorsätzliche Körperverletzung vor sowie tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung vor.
Die Angeklagten sind deutsche Staatsangehörige. Drei Angeklagte im Alter von 17, 19 und 26 Jahren stammen aus Hamburg, ein 19- und ein 20-jähriger Angeklagter wohnen in Schleswig-Holstein. Ein weiterer Angeklagter im Alter von 17 Jahren kommt aus Gifhorn. (629a KLs 11/17)
Pressemitteilung des HansOLG v. 10.10.2017
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