Im o.g. Verfahren vor dem LG Hamburg hat der Antragsteller (Papst Benedikt XVI.) seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen. Damit ist das Verfahren beendet. Der für den 31.08.2012 anberaumte Termin ist aufgehoben worden. (324 O 406/12)
Pressemitteilung des HansOLG v. 30.08.2012
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