Nach einem Beschluss des HessVGH vom 21.10.2016 ist die Öffnung von Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Frankfurt a.M. aus Anlass der Buchmesse am Sonntag, dem 23.10.2016, nicht zulässig. Die Erlaubnis der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.09.2016, mit der die Stadt eine Ladenöffnung für ihr gesamtes Stadtgebiet an diesem Tag zugelassen und lediglich den Handel mit Kraftfahrzeugen, Baustoffen und Baubedarf sowie Roh- und Brennstoffen ausgenommen hat, ist nach der Entscheidung des VGH offensichtlich rechtswidrig. Den Rest des Beitrags lesen




