Der HessVGH hat die Beschwerde der Stadt Frankfurt a.M. in einem versammlungsrechtlichen Verfahren gegen eine Entscheidung des VG Frankfurt a.M. zurückgewiesen. Das VG hatte mit Entscheidung vom 04.09.2013 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen eine Verbotsverfügung der Stadt Frankfurt wiederhergestellt, mit der eine Versammlung zum Zweiten Islamischen Friedenskongress am Samstag, den 07.09.2013, auf der auch der als Salafist bekannte Redner Pierre Vogel sprechen soll, verboten worden war. Die hiergegen von der Stadt Frankfurt erhobene Beschwerde hatte keinen Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »