Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Die Kirche verteidigt eine Entscheidung des BAG, obwohl sie verloren hatte, und die Gewerkschaft greift diese Entscheidung vor dem BVerfG an, obwohl sie gewonnen hatte. – Es gibt im Staatskirchenrecht nichts, was es nicht gibt!
Anmerkung der Redaktion
Dr. Georg Neureither ist Gründer und Inhaber der Internetplattformen „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“. Außerdem ist er Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Universität Heidelberg.






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