OLG Koblenz: Anklage wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Ahrar al-Sham“) zugelassen

Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des OLG Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 31.08.2018 gegen den 23-jährigen Hussen A. mit dem Vorwurf, dass dieser sich von Ende Januar 2013 bis zum 16.05.2014 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Harakat Ahrar al-Sham al Islamiya“ („Ahrar al-Sham“) beteiligt hat (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB), zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Angeklagte ist syrischer Staatsangehöriger und war zuletzt wohnhaft in Saarlouis.

Dem Angeklagten wird konkret zur Last gelegt, sich Ende Januar 2013 in der syrischen Stadt „Deir ez-Zor“ unter Verwendung des Kampfnamens „Abou Abbas“ der terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ angeschlossen zu haben. In der ersten Jahreshälfte 2013 habe er ein militärisches Trainingslager durchlaufen, in dem er im Umgang mit Schusswaffen (Pistolen und Schnellfeuergewehr), Handgranaten und Mörsern sowie in der Bedienung einer Flugabwehrkanone geschult und auch zum Scharfschützen ausgebildet worden sei. Nachdem der Angeklagte im Herbst 2013 einen Kämpfer der „Ahrar al-Sham“ zur medizinischen Behandlung in die Türkei begleitet habe, sei er dreieinhalb Monate später gemeinsam mit diesem Kämpfer zurückgekehrt und in einem Waffenlager der „Ahrar al-Sham“ tätig gewesen. Außerdem habe er Aufgaben in der Lebensmittelversorgung wahrgenommen. Im Dezember 2013 habe er auf Seiten der „Ahrar al-Sham“ an Gefechten um die nordsyrische Stadt „Tal Hamis“ teilgenommen. Spätestens zum Jahreswechsel 2013/2014 sei er innerhalb der Organisation in den Rang eines Emirs aufgestiegen und habe das Kommando über eine 40-köpfige Einheit der Terrororganisation übernommen. Am 16.05.2014 habe sich der Angeklagte zur medizinischen Behandlung einer erlittenen Schussverletzung in die Türkei begeben, von wo aus er über die sog. Balkanroute am 24.08.2015 nach Deutschland eingereist sei.

Der Angeklagte wurde am 12.04.2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am Montag, den 21.01.2019, 9.30 Uhr, zu beginnen. (OLG Koblenz, Beschl. v. 02.01.2019 – 2 StE 6 OJs 20/17)

Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 08.01.2019

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