Das kirchliche Arbeitsrecht der Evangelischen und Katholischen Kirche betrifft in Deutschland rund 1,3 Mio. Mitarbeiter. Für diese gelten Regelungen, die sich wesentlich von den arbeitsrechtlichen Vorschriften sonstiger Arbeitnehmer abheben. In der Rechtsberatung wie im Personalbereich spielen die Sonderregelungen eine große Rolle. Den Rest des Beitrags lesen »




