Das VG Hamburg hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich die Antragstellerin gegen die Allgemeinverfügung zum Verbot aller sog. pro-palästinensischen unangemeldeten Versammlungen gewandt hat. Die Antragsgegnerin verlängerte zuletzt bis zum 10.12.2023 ihre Allgemeinverfügung vom Oktober 2023. Danach waren alle nicht angemeldeten Versammlungen, die „inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriff auf das Staatsgebiet Israels aufweisen (sog. pro-palästinensische Versammlung)“ untersagt. Den Rest des Beitrags lesen »




