BVerfG: DRK-Blutspendedienst kein karitativer Tendenzbetrieb

Die Nichtanerkennung eines DRK-Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetrieb ist mit der Verfassung vereinbar. Die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des BAG nicht zur Entscheidung angenommen. Das BAG hatte die Tendenzeigenschaft der Beschwerdeführerin i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG verneint. Die enge Auslegung des Begriffs „karitativ“ durch das BAG, wonach der Dienst den leidenden Menschen direkt zugutekommen muss, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des BVerfG entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen. § 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes, der als Privilegierung zu Gunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert ist, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und ist daher nichtig. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in den Ausgangsverfahren genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht; der Senat hat sie aufgehoben und die Verfahren an die Landesarbeitsgerichte zurückverwiesen. Die Entscheidung ist mit 6:2 Stimmen ergangen; Richter Schluckebier und Richterin Hermanns haben ein Sondervotum abgegeben. Vizepräsident Kirchhof hat an dem Verfahren nicht mitgewirkt. Richterin Hermanns ist durch Los als Vertreterin bestimmt worden. Den Vorsitz hat Richter Gaier als dienstältester Richter geführt. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig vom nach außen erkennbaren Willen des Betroffenen

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG der Verfassungsbeschwerde einer jüdischen Gemeinde gegen ein Urteil des BVerwG (BVerwG, Urt. v. 23.10.2010 – 7 C 22.09) stattgegeben. Die Kläger des Ausgangsverfahrens hatten dort erfolgreich geltend gemacht, ihre Mitgliedschaft in der Beschwerdeführerin sei durch den Staat nicht anzuerkennen. Das BVerwG ist zwar von zutreffenden verfassungsrechtlichen Maßstäben bei der Abgrenzung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) und der negativen Religionsfreiheit des Einzelnen (Art. 4 GG) ausgegangen. Es hat jedoch Bedeutung und Tragweite des Selbstbestimmungsrechts verkannt, indem es überzogene Anforderungen an den erkennbaren Willen, der Beschwerdeführerin anzugehören, gestellt hat. Das Urteil des BVerwG hat die Kammer daher aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte

Der Zweite Senat des BVerfG hat ein Urteil des BAG aufgehoben, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte. In dieser Entscheidung bestätigt und konkretisiert der Senat seine bisherige Rechtsprechung (BVerfGE 70, 138). Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich demzufolge allein nach den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben und dem konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags. Die staatlichen Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht. Erst auf einer zweiten Prüfungsstufe sind die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer und deren durch das allgemeine Arbeitsrecht geschützte Interessen mit den kirchlichen Belangen und der korporativen Religionsfreiheit im Rahmen einer Gesamtabwägung zum Ausgleich zu bringen. Der Verfassungsbeschwerde des katholischen Krankenhausträgers hat der Zweite Senat stattgegeben und das Verfahren an das BAG zurückverwiesen, da Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Kein Homeschooling aus religiösen Gründen – Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der Schulpflicht ist verfassungsgemäß

Eine landesrechtliche Strafnorm, die die dauernde Entziehung eines Kindes von der Schulpflicht sanktioniert, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Protestveranstaltung auf einem Friedhof kann von der Versammlungsfreiheit geschützt sein

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Verurteilung des Beschwerdeführers zu einem Bußgeld von 150 € wegen Verstoßes gegen eine Friedhofssatzung und Belästigung der Allgemeinheit richtet. Der Beschwerdeführer hatte während einer Gedenkveranstaltung auf einem Friedhof ein Transparent enthüllt, um gegen deren Zielrichtung zu protestieren. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: „Kopftuch-Verfahren“ werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof entschieden

Der Erste Senat des BVerfG hat beschlossen, dass über zwei Verfassungsbeschwerden zum sog. Kopftuch-Verbot in nordrhein-westfälischen Schulen wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu entscheiden ist. Maßstab hierfür ist nicht, ob ein Richter tatsächlich „parteilich“ oder „befangen“ ist, sondern ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Eine solche Konstellation liegt hier vor, denn in einer Gesamtbetrachtung kommt Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof gleichsam eine Art Urheberschaft für das zu beurteilende Rechtskonzept zu. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird ein Richter bzw. eine Richterin des Zweiten Senats durch Los als Vertretung bestimmt. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen „Beschneidungsgesetz“ nicht zur Entscheidung angenommen

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vom 20.12.2012 (BGBl. I S. 2749) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Den Rest des Beitrags lesen »

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BVerfG: Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin nicht verfassungsgemäß

Bei der sog. Föderalismusreform I im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Recht des Ladenschlusses auf die Länder übertragen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschloss daraufhin das am 17.11.2006 in Kraft getretene Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG). Dieses sieht vor allem schon kraft Gesetzes und ohne die Erfüllung weiterer Voraussetzungen die Freigabe aller vier Adventssonntage in Folge in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr für die Ladenöffnung vor. Vier weitere Sonn- und Feiertage jährlich können „im öffentlichen Interesse“ durch Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung freigegeben werden. Zusätzlich dürfen an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass „besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten“, von 13.00 bis 20.00 Uhr offen gehalten werden. Daneben gibt es eine Reihe von warengruppenspezifischen sowie orts- und anlassbezogenen Ausnahmebestimmungen. Die Ladenöffnung an Werktagen ist vollständig freigegeben (24 Stunden-Öffnungsmöglichkeit). Den Rest des Beitrags lesen