Der Bundestag setzt sich am Donnerstag, 22.11.2012, in erster Lesung mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (BT-Dr 17/11295) und von 66 Abgeordneten von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung (BT-Dr 17/11430) auseinander. Auslöser dieser Initiativen war ein Urteil des LG Köln vom 07.05.2012 (151 Ns 169/11). Darin hatte das Gericht die Auffassung vertreten, bei der religiös begründeten, aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern vorgenommenen Beschneidung eines minderjährigen Jungen handele es sich um eine rechtswidrige Körperverletzung. Die 90-minütige Debatte beginnt voraussichtlich gegen 14.40 Uhr und dauert 90 Minuten. Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet (www.bundestag.de) und auf mobilen Endgeräten übertragen. Den Rest des Beitrags lesen »