Das Verbot, das Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 zu verwenden, war rechtswidrig. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Verbot, das Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 zu verwenden, war rechtswidrig. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Betätigungsverbot der palästinensischen Terrororganisation „Hamas“ in Deutschland vom November 2023 ist Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 20/14582) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe „Die Linke“ (BT-Dr 20/13161). Den Rest des Beitrags lesen »
Die Gruppe „Die Linke“ erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 20/13161) nach den Konsequenzen des Betätigungsverbotes der Hamas. Mit einer Verfügung vom 02.11.2023 habe das Bundesinnenministerium die Betätigung der Hamas sowie verschiedener Vorfeld- und Unterstützerorganisationen in Deutschland verboten. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Polizeipräsidium Duisburg hatte es der Veranstalterin einer für den 10.04.2024 vor dem AG in Duisburg angezeigten pro-palästinensischen Versammlung zu Recht untersagt, die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ zu verwenden. Auch der Hinweis des Polizeipräsidiums Düsseldorf, dass die Verwendung dieser Parole im Rahmen einer pro-palästinensischen Versammlung in Düsseldorf am 02.12.2023 strafbar sei, war rechtmäßig. Das hat die 18. Kammer des VG Düsseldorf entschieden und damit die Klagen der Veranstalter insoweit abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Betätigung der Terrororganisation „Hamas“ und des internationalen Netzwerks „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ in Deutschland verboten. Die Teilorganisation „Samidoun Deutschland“, auch agierend unter den Bezeichnungen „HIRAK – Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)“ und „Hirak e.V.“ ist verboten und wird aufgelöst. Den Rest des Beitrags lesen »