Dominik Rennert, Hierarchie und Verhandlung – Die Verschiebung deutscher Konfliktlösungsmuster 1871–1971 am Beispiel der Religionsverfassung

Deutschland hat sich in einem Modell demokratisiert, das gesellschaftliche Konflikte vorrangig in Verhandlungsmustern auszugleichen versucht. Hiermit unterscheidet es sich deutlich von anderen westlichen Demokratien, vor allem den USA. Dieses verhandlungsdemokratische Modell, das sich vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik in mühsamen Kämpfen gegen die lange dominante autoritäre hierarchische Alternative durchsetzen musste, bestimmt nicht nur die formellen politischen Institutionen, sondern mit dem deutschen Wirtschafts- und Sozialmodell und der Religionsverfassung die gesamte Schnittstelle der Staat-Gesellschafts-Beziehungen. Dominik Rennert zeigt exemplarisch anhand des Religionsrechts, wie das Modell zunächst in Weimar scheiterte, um sich dann in Bonn zu stabilisieren, und wie das Staatsrecht im Laufe der Zeit in langen Auseinandersetzungen auf seine Herausbildung reagiert hat. Den Rest des Beitrags lesen »

„Hinkende Trennung“ – Zum orthopädischen Befund der Religionsverfassung

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Seit annähernd 100 Jahren wird das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen (und inzwischen auch allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) als „hinkende Trennung“ (Ulrich Stutz) bezeichnet. Was dabei verwundert, ist, dass eine solche, einen Defekt oder eine Unfertigkeit beschreibende Charakterisierung so lange weithin akzeptiert wurde: so, als sei die Religionsverfassung des Grundgesetzes ein pathologischer Fall. Es wird Zeit, sich von dieser falschen Vorstellung und Bezeichnung zu verabschieden! Den Rest des Beitrags lesen »

Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht? – Wie heißt das eigentlich, was wir hier machen?

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Juristen sind sprachlich einiges gewohnt und muten sich (und anderen) ebensolches zu: Da gibt es eine „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“, die einfach „ZIP“ heißt; da ist der in der Praxis führende Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der „Palandt“, der praktisch nur in Abkürzungen geschrieben ist; da gibt es das Internationale Privatrecht (IPR), das entgegen seinem Namen nicht internationales, sondern im Wesentlichen nationales Recht zum Gegenstand hat. Aber dass die Spezialisten eines Rechtsgebiets gar nicht wissen, wie ihr Fach richtig heißt, das gibt es wohl nur im – tja, wie heißt unser Kind? Kein Vorschlag, sondern ein Ansatz: Den Rest des Beitrags lesen »