Das VG Köln hat einem gegen die Bundesstadt Bonn gerichteten Eilantrag eines zur salafistischen Szene gehörenden Predigers gegen seine Ausweisung und die Androhung seiner Abschiebung in den Kosovo stattgegeben. Anhand der im Eilverfahren vorgelegten Erkenntnismittel lasse sich nicht feststellen, ob bei dem Antragsteller überhaupt ein nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliches Ausweisungsinteresse vorliege, führt das Gericht in der Begründung seines Beschlusses aus. Die aktuelle Gesetzeslage lasse nicht die Annahme zu, dass Anhänger des politischen Salafismus ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellten und damit bereits als solche ein besonders schweres Ausweisungsinteresse erfüllten. Den Rest des Beitrags lesen »