Nach einem Beschluss des HessVGH vom 21.08.2017, der den Beteiligten am 29.08.2017 bekannt gegeben wurde, ist die geplante Öffnung von Ladengeschäften im Stadtgebiet von Frankfurt a.M. anlässlich der Buchmesse am Sonntag, dem 15.10.2017, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr, nicht zulässig. Den Rest des Beitrags lesen




