Ian McEwan, Kindeswohl

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Nichts Geringeres als die Vermessung der Rechtswelt bietet Ian McEwans kunstvoll komponierte Novelle „Kindeswohl“ (der Verlag sagt „Roman“), in der am Beispiel einer Richterin und eines von ihr zu entscheidenden Falles Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens verhandelt werden, welches das Recht ordnen soll – und doch nicht kann, weil ihm mit der Kategorie des Nicht-Entscheidungserheblichen Irrelevanzen für die Urteilsgründe innewohnen, die eine rechtliche Erledigung befördern mögen, einer menschlichen Befriedung aber zutiefst hinderlich sind. Generalklauseln, durch die wieder hineinkommt, was zuvor hinausgedrängt wurde, sind dann der einzige Ausweg des Rechts aus seiner selbstverschuldeten Unvollständigkeit. Dabei geht es keineswegs juristisch trocken und abgehoben theoretisch zu, so dass nur öden Juristenseelen, die zum Lachen in den Keller gehen, geraten werden könnte, das Buch zu lesen. Im Gegenteil, es geht, wie sich gleich zu Anfang zeigt, munter „zur Sache“: Let’s talk about sex! Den Rest des Beitrags lesen »

Lena-Maria Möller, Die Golfstaaten auf dem Weg zu einem modernen Recht für die Familie? Zur Kodifikation des Personalstatuts in Bahrain, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten

Islamisches Recht wird oftmals als starr und entwicklungsunfähig wahrgenommen. Die Reduktion des islamischen Rechts auf Religion und jahrhundertealte Tradition verfehlt jedoch dessen Dynamik und Wandelbarkeit. Wie ein modernes Recht für die Familie im islamischen Rechtskreis entstehen kann, untersucht Lena-Maria Möller am Beispiel der neuen Familiengesetzbücher Bahrains, Katars und der Vereinigten Arabischen Emirate. Den Rest des Beitrags lesen »

Nadjma Yassari, Die Brautgabe im Familienvermögensrecht – Innerislamischer Rechtsvergleich und Integration in das deutsche Recht

Die Brautgabe (mahr) ist eine Schlüsselfigur des klassischen islamischen Eherechts, die von allen islamischen Ländern rezipiert worden ist. Nadjma Yassari untersucht die Grundlagen dieses Rechtsinstituts, verfolgt ihre historische Entwicklung und kontextualisiert sie im Familienvermögensrecht von Ägypten, Iran, Pakistan und Tunesien. Den Rest des Beitrags lesen »