Mit zwei Urteilen vom 16.11.2017 hat der 1. Senat des NdsOVG in erster Instanz den Bebauungsplan der Stadt Lingen Nr. 20 für unwirksam erklärt. Mit diesem hatte die Stadt außerhalb der geschlossenen Ortslage in einem von Landwirtschaft geprägten Gebiet die Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum gelegt. Der dagegen von zwei Landwirten gestellte Normenkontrollantrag hatte Erfolg. Der Bebauungsplan verstößt gegen das Abwägungsgebot. Den Rest des Beitrags lesen





