In Berlin soll künftig für die Bearbeitung von Kirchenaustritten eine Gebühr i.H.v. 30 € erhoben werden. Der Senat hat dazu auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit beschlossen, den Gesetzentwurf zur Einführung einer Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Die Amtsgerichte sind als zentrale Stelle für die Bearbeitung der Austrittserklärungen zuständig. Dabei entstehen durch die Niederschrift der mündlichen Erklärung, die Ausstellung der Austrittsbescheinigung und die Benachrichtigung der Stellen, für die die Kirchenmitgliedschaft des Einzelnen relevant ist, Kosten. Es müssen nicht nur die jeweilige Religionsgemeinschaft, sondern auch Standesämter und die Finanzbehörden über den Austritt informiert werden.
Über die Höhe der Gebühr hat das BVerfG entschieden. Das Gericht hat sowohl das staatliche Verwaltungsverfahren zum Kirchenaustritt als auch die Erhebung einer Gebühr von 30 € in Nordrhein-Westfalen für verfassungsgemäß erklärt (BVerfG, Beschl. v. 02.07.2008 – 1 BvR 3006/07). Zurzeit gibt es bereits in allen Bundesländern – außer in Berlin, Brandenburg und Bremen – eine vergleichbare Regelung.
Pressemitteilung der Senatskanzlei v. 14.05.2013
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