ECHR: Swiss authorities’ overly formalistic approach to complaints about lack of access to vegan diet while in detention breached European Convention

In the Chamber judgment of 16 July 2026 in the case of G K and A S v. Switzerland (application nos. 55299/20 and 31515/22) the European Court of Human Rights held, by 6 votes to 1, that there had been violations of Article 9 (freedom of thought and conscience) and Article 13 (right to an effective remedy) of the European Convention on Human Rights. The case concerned the failure to provide the applicants with a vegan diet while they had been in the care of the State. The first applicant had been in pre-trial detention, while the second had been confined in a psychiatric hospital. Despite making requests, the applicants did not receive entirely vegan diets. However, no formal administrative “decisions” had been taken which could have been appealed against under national law and which would have enabled the Swiss courts to examine the merits of their complaints. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen LXVIII – Die öffentliche Ordnung und ihre gefühlten Grenzen

Die Frage, wie Verrückte vor sich selbst zu schützen sind (und wie andere vor ihnen), ist nicht einfach zu beantworten. Rechtliche Grundlage ist hierbei das Psychisch Kranken-Gesetz, kurz PsychKG, ein Ländergesetz. Wann ist es angezeigt, einem psychisch kranken Menschen seine Freiheitsrechte zu entziehen, eine Unterbringung anzuordnen und ihn einer Zwangsmedikation zuzuführen? Der Schlüsselausdruck lautet hier „Selbst- oder Fremdgefährdung“. Wer sich selbst oder andere (oder Rechte oder Besitztum anderer) gefährdet und durch ärztliches Attest für psychisch krank befunden wird, kann durch Beschluss des Amtsgerichts „untergebracht“, also de facto weggesperrt werden. Es gehe hierbei auch um die Wahrung der öffentlichen Ordnung, heißt es. Die öffentliche Ordnung wiederum ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Gesetze, die ein gemeinschaftliches Zusammenleben ermöglichen. Schon sind wir in den unscharfen Gebieten des Common Sense. Wer definiert denn diese „ungeschriebenen Gesetze“? Ich muss doch erkennen können, welche Rechtsfolgen sich aus meinem Verhalten ergeben, was genau passiert, wenn ich die Ordnung störe – so will es jedenfalls der sogenannte Bestimmtheitsgrundsatz. Und „ungeschrieben“ kann vieles sein. Im Grunde sind das alles gefühlte Grenzen… Den Rest des Beitrags lesen »