Das SächsOVG hat entschieden, dass in der Niederlassung Leipzig der Firma Amazon an den Adventssonntagen (13. und 20.12.2015) keine Arbeitnehmer im Bereich „Verpackung“ von Handelsartikeln und Entgegennahme von Waren beschäftigt werden dürfen. Es hat der Beschwerde der Bezirksverwaltung Leipzig-Nordsachsen der Gewerkschaft ver.di stattgegeben und den anderslautenden Beschluss des VG Chemnitz vom 10.12.2015 (4 L 1291/15) geändert. Den Rest des Beitrags lesen »




