Jesiden aus dem Distrikt „Sindjar“ im Irak haben keinen generellen Anspruch auf eine Flüchtlingsanerkennung, weil ihnen derzeit keine Verfolgung als Gruppe durch den Islamischen Staat (IS) mehr droht. Dies hat das OVG in zwei Asylverfahren grundsätzlich geklärt und anderslautende Urteile des VG Düsseldorf aufgehoben. Die Rechtsprechung der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte war in dieser Frage, die sich in einer Vielzahl von Fällen stellt, bisher uneinheitlich. Den Rest des Beitrags lesen »




