Das OLG Stuttgart hat den Angeklagten A. K. unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen in jeweils 17 tateinheitlichen Fällen, zweier weiterer Fälle des Mordes jeweils in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen sowie der Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Gegen den Angeklagten H. A. hat es unter anderem wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge in 19 tateinheitlichen Fällen und Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und sechs Monaten erkannt. Den Rest des Beitrags lesen »




