Das Verbot des Fatime Versammlung e.V. alias Imam Mahdi Zentrum mit Sitz in Münster ist rechtmäßig. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen, welches für Vereinsverbotsverfahren erstinstanzlich zuständig ist, entschieden und die Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2022 abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »




