Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.11.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen, dass dem Humanistischen Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg in Anwendung von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7 WRV die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Gebiet des Landes Berlin verliehen werden sollen. Dies ist die erste Verleihung von Körperschaftsrechten an eine Weltanschauungsgemeinschaft im Land Berlin. Den Rest des Beitrags lesen »




