Berlin: Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Humanistischen Verband Deutschlands – Landesverband Berlin Brandenburg e.V.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.11.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen, dass dem Humanistischen Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg in Anwendung von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7 WRV die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Gebiet des Landes Berlin verliehen werden sollen. Dies ist die erste Verleihung von Körperschaftsrechten an eine Weltanschauungsgemeinschaft im Land Berlin.

Der Humanistische Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg erfüllt die dafür erforderlichen Voraussetzungen einer Weltanschauungsgemeinschaft. Er ist ein im Land Berlin seit mehreren Jahrzehnten tätiger weltanschaulicher, gemeinnütziger Verein mit großem ehrenamtlichem Engagement, der über mehr als 10.000 Mitglieder verfügt. Der Landesverband ist insbesondere im Sozialbereich vielfältig tätig (z.B. Sozialstation, Hospize, Mobilitätsdienste). Er betreibt auch zwei Familienzentren, 24 Kindertagesstätten, einen Jugendklub und Jugendfreizeitveranstaltungen. Der Lebenskundeunterricht im Land Berlin wird gegenwärtig von 60.000 Schülerinnen und Schülern besucht. Bekannt ist der Humanistische Verband insbesondere durch die Jugendfeiern/Jugendweihen anlässlich des Übergangs vom Kindesalter zum Erwachsenendasein.

Der Körperschaftsstatus garantiert die allgemeine Rechtsfähigkeit, ebnet den Weg zu vermehrter öffentlicher Anerkennung und verleiht bestimmte Rechte, z.B. öffentlich-rechtliche Dienstherrenfähigkeit, Befreiung von der Körperschaftssteuer und gegebenenfalls auch von der Grunderwerbssteuer und der Grundsteuer.

Pressemitteilung der Senatskanzlei v. 14.11.2017

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