Das Berufskolleg Bachstraße in Düsseldorf durfte einer Schülerin die Teilnahme am Unterricht mit Niqab untersagen. Das hat die 18. Kammer des VG Düsseldorf entschieden und damit den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer 17-jährigen Schülerin sowie ihrer Eltern abgelehnt. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Den Rest des Beitrags lesen »




