Bayern: Weiterhin bestmöglicher Schutz des Karfreitags – Kein gesetzgeberischer Änderungsbedarf

Die Bayerische Staatsregierung wird den Karfreitag als besonders stillen Tag im Feiertagsgesetz weiterhin bestmöglich schützen. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann angekündigt. Herrmann sagte, man sei sich mit der Regierungsfraktion im Landtag einig, dass die Ausgestaltung des Karfreitags als stiller Tag weiterhin gerechtfertigt bleibt und besonderen Regelungen unterliegt. Den Rest des Beitrags lesen

BVerfG: Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den Grundrechten unvereinbar

Die Regelungen des Bayerischen Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG), die den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag anerkennen und mit einem qualifizierten Ruhe- und Stillerahmen ausstatten, sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Die Befreiungsfestigkeit dieses Tages, die eine Befreiung von den damit verbundenen Handlungsverboten selbst aus wichtigen Gründen von vornherein ausschließt (Art. 5 Halbs. 2 FTG), erweist sich jedoch als unverhältnismäßig. Dies hat der Erste Senat des BVerfG beschlossen. Damit hat er der Verfassungsbeschwerde einer Weltanschauungsgemeinschaft gegen die teilweise Untersagung einer am Karfreitag geplanten öffentlichen Veranstaltung stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen

Baden-Württemberg: Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes in Kraft

Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen. Danach wird das sog. Tanzverbot gelockert. Den Rest des Beitrags lesen »

Später still in Bayern – Änderung des Feiertagsgesetzes

BayRVR – Bayerischer Rechts- und VerwaltungsreportDer Bayerische Landtag hat das Feiertagsgesetz geändert. Die Stille an stillen Tagen beginnt später: nicht mehr ab 0.00 Uhr, sondern ab 2.00 Uhr. Den Rest des Beitrags lesen »

Später still in Bayern – Zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Der Bayerische Landtag hat das Feiertagsgesetz geändert (GVBl. 2013, 402). Die Stille an stillen Tagen beginnt später: nicht mehr ab 0.00 Uhr, sondern erst ab 2.00 Uhr. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen

Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung (LT-Dr 16/15696, LT-Dr 16/17247) – Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes. Den Rest des Beitrags lesen »

Hamburg: Viertes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes verkündet

In den Verträgen mit islamischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde hatte sich Hamburg zur Einrichtung weiterer religiöser Feiertage verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde mit dem nun verkündeten Vierten Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes (FTG) umgesetzt. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Ausschussempfehlung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes (LT-Dr 16/15696) zugestimmt. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Erste Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Der Bayerische Landtag hat in seiner 121. Plenarsitzung am 05.03.2013 in Erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes (LT-Dr 16/15696) beraten. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Unser Gesetzentwurf ist ein moderater Ausgleich zwischen dem bestmöglichen Schutz der stillen Tage und dem gesellschaftlichen Wandel sowie der Lebenswirklichkeit. Die stillen Tage bleiben auch künftig in ihrem ernsten Charakter voll erhalten. Der Beginn der Schutzzeit wird nur geringfügig verschoben.“ Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen. Mit ihm soll der Beginn der Schutzzeit an stillen Tagen auf 2.00 Uhr nachts, mit Ausnahme des Karfreitags und Karsamstags, verlegt werden. So sollen künftig zum Beispiel Diskotheken und Tanzlokale nicht nur bis 0.00 Uhr, sondern bis um 2.00 Uhr nachts geöffnet haben dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »