VG Ansbach: Keine Discoabende an „Stillen Tagen“

Der „Club Level Nürnberg e.V.“ darf an „Stillen Tagen“ keine als „geschlossene Veranstaltung“ deklarierten Tanzveranstaltungen (Discoabende) durchführen. Die 5. Kammer des VG Ansbach hat unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Eckhard Nagel zwei Klagen des Betreibers eines Tanzcafés gegen zwei Bescheide der Stadt Nürnberg (Beklagte) vom 28.10.2011 und vom 09.11.2011 abgewiesen, mit welchen dem Kläger die Durchführung von Tanzveranstaltungen an sog. Stillen Tagen untersagt worden ist. Den Rest des Beitrags lesen »