Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat im Rahmen einer Studie erstmals das Thema „Paralleljustiz“ untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Begriff „Paralleljustiz“ unscharf und irreführend ist. Er vermittelt ein Bild von institutionell verfestigten Strukturen sowie verfahrensförmlich geregelten und getroffenen Entscheidungen, das den Berichten über tatsächliche Abläufe von Streitschlichtung mit moslemischen Beteiligten nicht entspricht. Den Rest des Beitrags lesen »




