Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. spricht Deday A. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, des Werbens für eine ausländische terroristische Vereinigung („Islamischer Staat“) und wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig. Den Rest des Beitrags lesen »




