Durch Beschluss vom 07.01.2020 hat der 3. Strafsenat des BGH die Revision des Angeklagten Bilal G. gegen das Urteil der Staatsschutzkammer des LG Frankfurt a.M. vom 07.12.2018 als offensichtlich unbegründet verworfen. Das LG hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Jahre 2013 einem seinerzeit 16-jährigen männlichen Jugendlichen durch Buchung und Übergabe eines Flugtickets geholfen hatte, auf dem Luftweg über die Türkei nach Syrien auszureisen, um sich dort im Umgang mit Schusswaffen und Sprengvorrichtungen durch eine islamistisch-terroristische Gruppierung zu unterziehen und danach an deren Kampfhandlungen gegen das syrische Regime teilzunehmen. Der Jugendliche kam bei einem dieser Einsätze Anfang 2014 ums Leben.
Das Urteil ist damit rechtskräftig, so dass die verhängte Freiheitsstrafe vollstreckt werden kann.
Pressemitteilung des LG Frankfurt a.M. v. 22.01.2020
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