Der 3. Strafsenat des BayObLG hatte sich im Rahmen der Rechtsbeschwerde eines Inhaftierten mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Justizvollzugsanstalt verpflichtet ist, ihn während der Haft mit veganer Kost zu versorgen. Die Anstalt hatte dem Strafgefangenen auf seinen Antrag auf vegane Kost vegetarisches und laktosefreies Essen angeboten und ihn im Übrigen auf die Möglichkeit verwiesen, ergänzend beim Anstaltskaufmann auf eigene Kosten vegane Lebensmittel zu erwerben. Dieses Vorgehen war nach Auffassung des Strafsenats im konkreten Einzelfall rechtens. Angesichts der Vielzahl von Religionsgemeinschaften und der Vielfältigkeit weltanschaulicher Überzeugungen könne nicht jeder Strafgefangene verlangen, dass die Anstaltsküche eine auf ihn zugeschnittene, seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen entsprechende Kost zubereitet. Jedem Strafgefangenen muss aber die Möglichkeit eröffnet werden, sich nach seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu ernähren. Den Rest des Beitrags lesen »




