Das extremistische Personenpotenzial der Hisbollah in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/29678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ (BT-Dr 19/28325). Wie die Fraktion darin ausführte, wurde der schiitischen Terrororganisation Hisbollah (auch „Hizb Allah“) am 30.04.2020 ein Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz durch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erteilt.
In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass sie aktuell ca. 1.050 Personen dem extremistischen Personenpotenzial der „Hizb Allah“ in Deutschland zurechne. Erkenntnisse zu formalen Mitgliederzahlen der „Hizb Allah“ in Deutschland liegen der Bundesregierung den Angaben zufolge nicht vor. Die Anhänger der „Hizb Allah“ pflegten in Deutschland den organisatorischen und ideologischen Zusammenhalt unter anderem in örtlichen Moscheevereinen, die sich in erster Linie aus Spendengeldern finanzieren.
heute im bundestag Nr. 691 v. 25.05.2021
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