Christoph F. Schneider, Der kirchliche Verein im kanonischen und weltlichen Recht

Vereine unterstützen und bereichern das gesellschaftliche Leben. Vor allem auf dem Gebiet kirchlichen und karitativen Handelns ist diese Rechtsform beliebt. Es besteht jedoch keine unbeschränkte Gestaltungsfreiheit für den Verein und seine Mitglieder. Vielmehr werden Rechtsformwahl, Betätigung und Vermögensverwaltung von verschiedenen Rechtsgebieten beeinflusst. Für kirchliche Vereine ist dies neben dem staatlichen Vereins- und Steuerrecht das kanonische Recht, das durch Aufsichtsbestimmungen geprägt ist. Den Rest des Beitrags lesen »

Hendrik Meyer-Magister, Wehrdienst und Verweigerung als komplementäres Handeln

Bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde mit Art. 4 Abs. 3 GG erstmals in einem deutschen Staatswesen ein Verfassungsrecht auf Kriegsdienstverweigerung verankert. Den Protestantismus stellte das vor eine neue Frage: Könnten Protestanten in einer westdeutschen Armee Wehrdienst leisten oder müssten sie von ihrem Verweigerungsrecht Gebrauch machen? Den Rest des Beitrags lesen »