Die 4. Kammer des VG Kassel hat durch Beschluss vom 26.11.2019 einen Eilantrag eines irakischen Staatsangehörigen abgelehnt, mit dem dieser seine Abschiebung in den Irak verhindern wollte.
Der Antragsteller – ein irakischer Staatsangehöriger – reiste zusammen mit seiner Familie (Eltern und Geschwister) im Jahr 2015 ins Bundesgebiet ein. Die Familie stellte nach der Einreise Anträge auf Gewährung von Asyl, woraufhin das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) allen Familienangehörigen den sog. subsidiären Schutzstatus zuerkannte. Infolgedessen wurde dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Wie bereits früher ausgeführt, war gegen den Antragsteller zwischenzeitlich Anklage beim OLG Frankfurt a.M. – Staatsschutzsenat – u.a. wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat erhoben worden.
Der Antragsteller wurde anklagegemäß verurteilt. Mit Bescheid vom 06.02.2019 nahm das Bundesamt den subsidiären Schutzstatus zurück. Auf Grund dessen widerrief das Regierungspräsidium Kassel durch Bescheid vom 23.05.2019 die erteilte Aufenthaltserlaubnis, ordnete die sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs an und drohte dem Antragsteller die Abschiebung in den Irak an. Gegen diesen Bescheid erhob der Antragsteller Klage und stellte zugleich einen Eilantrag im Hinblick auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs.
Nach Ablehnung dieses Eilantrags durch die 4. Kammer erfolgte am gestrigen Tag die Abschiebung des volljährigen Antragstellers durch das Regierungspräsidium Kassel in den Irak, nachdem die Kammer auch den dagegen gerichteten Eilantrag abgelehnt hatte. (VG Kassel, Beschl. v. 26.11.2019)
Pressemitteilung des VG Kassel Nr. 13 v. 27.11.2019
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