In dem Strafverfahren gegen den heute 37-jährigen Deutschen Thomas K. hat der 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts zugelassen und am 19.09.2018 die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen (III-7 StS 2/18). Nach der Anklage des Generalbundesanwalts vom 03.08.2018 wird Thomas K. vorgeworfen, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Taliban“ beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Darüber hinaus ist er wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes angeklagt (§§ 211, 22, § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 2 StGB).
Zusammengefasst soll der Angeklagte im August 2012 nach Pakistan eingereist sein und sich dort im Frühjahr 2013 im Bezirk Nordwaziristan an der Grenze zu Afghanistan den „Taliban“ angeschlossen haben. Er sei nach einer Ausbildungsphase in einer für Selbstmordanschläge zuständigen Einheit eingesetzt worden und habe sich dort u.a. an der Herstellung und Fertigung von Sprengsätzen, dem Auskundschaften möglicher Anschlagsziele und der Bewältigung logistischer Aufgaben beteiligt. Außerdem habe er ein Propaganda-Video für die „Taliban“ hergestellt, auf dem er selbst bei der Teilnahme an einem bewaffneten Angriff der Organisation auf einen Militärstützpunkt der afghanischen Armee und dem Abfeuern einer Mörsergranate zu sehen gewesen sein soll. Im Frühjahr 2017 sei der Angeklagte zur „Taliban“-Spezialeinheit „Red Unit“ in Helmand gewechselt und habe sich dort ebenfalls am Bau von Sprengvorrichtungen und an der Planung von Selbstmordanschlägen beteiligt.
Der Angeklagte wurde am 28.02.2018 bei einer militärischen Operation von afghanischen Sicherheitsbehörden festgenommen. Er wurde am 25.04.2018 in die Bundesrepublik Deutschland überstellt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 27 v. 08.10.2018
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