Bundestag: Regierung lehnt Beförderungsverbote ab

Die Bundesregierung sieht es als inakzeptabel an, Personen wegen ihrer Nationalität von der Nutzung von Verkehrsmitteln auszuschließen. Das geht aus der Antwort (BT-Dr 19/646) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Dr 19/525) hervor, in der das „Beförderungsverbot israelischer Staatsbürger durch das Luftfahrtunternehmen Kuwait Airways“ thematisiert wird. Laut Bundesregierung existiert das kuwaitische Gesetz, auf dessen Grundlage eine Beförderung israelischer Staatsbürger abgelehnt wurde, bereits seit 1964. Nach dem Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 16.11.2017, das einen Anspruch des Klägers auf Beförderung durch Kuwait Airways in erster Instanz verneinte, habe der geschäftsführende Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Christian Schmidt (CSU), mit Schreiben vom 20.11.2017 an seine kuwaitische Amtskollegin deutlich gemacht, dass es inakzeptabel sei, Bürger wegen ihrer Nationalität von der Nutzung von Verkehrsmitteln auszuschließen, heißt es in der Antwort. Schmidt habe darüber hinaus seine kuwaitische Amtskollegin mit Schreiben vom 12.12.2017 um bilaterale Konsultationen nach Art. 10 des Abkommens vom 30.04.1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über den Fluglinienverkehr gebeten.

Von der FDP-Fraktion gefragt, wie die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen will, dass eine Beförderung israelischer Staatsbürger nach Deutschland diskriminierungsfrei sichergestellt wird, heißt es in der Antwort: Völkerrechtlich obliege es Staaten selbst zu entscheiden, welchen ausländischen Staatsangehörigen sie die Einreise in ihr Staatsgebiet erlauben. Eine Beförderung in das Zielland sei von der Anerkennung der ausländischen Reisedokumente und der Erfüllung der dort geltenden Einreise- und Transitvorschriften abhängig, schreibt die Regierung. Für israelische Staatsangehörige sei die visumfreie Einreise nach Deutschland möglich. „Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass israelische Staatsbürger diskriminierungsfrei befördert werden. Dazu werden sowohl diplomatische als auch rechtliche Möglichkeiten geprüft“, heißt es in der Vorlage.

heute im bundestag Nr. 65 v. 14.02.2018

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