Durch den Vollzug des Dekrets der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens vom 22.12.2016 wurde das Kloster Franziskanerinnen vom Heiligen Kreuz in Mindelheim, das die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, kirchenrechtlich aufgelöst. Damit endete auch der Status des Klosters als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst v. 27.12.2017 (KWMBl. 2018 Nr. 1 v. 23.01.2018, S. 62)
Anmerkung der Redaktion
Hier finden Sie eine Liste derjenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die in Bayern Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
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