VG Neustadt: Richtigstellung – Beschwerde gegen vorläufigen Baustopp für den Neubau einer Moschee in Germersheim doch noch eingegangen

Entgegen der vorigen Presseerklärung ist vor Fristablauf doch noch die Beschwerde des Vereins DITIB-Türkisch-Islamische Gemeinde Germersheim e.V. gegen den Beschluss des VG Neustadt vom 07.11.2016 (4 L 853/16.NW), mit dem die 4. Kammer auf den Eilantrag der Stadt Germersheim die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die vom Landkreis Germersheim dem Verein DITIB-Türkisch-Islamische Gemeinde Germersheim e.V. erteilte Baugenehmigung vom 08.07.2016 angeordnet hatte, eingegangen.

Pressemitteilung des VG Neustadt Nr. 51 v. 22.11.2016

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