Mathias Rohe, Das islamische Recht

Dr. Daniel GehrmannVon Dr. Daniel Gehrmann, Dortmund

Mathias Rohe schreibt nicht für Ideologen. Die Bücher des Erlanger Islamwissenschaftlers und Juristen sind angenehm unaufgeregt im Ton, bieten einen breiten Überblick und sind auch für den Laien gut verständlich.

Nachdem 2011 sein vorzügliches Werk „Das islamische Recht – Geschichte und Gegenwart“ in dritter, aktualisierter Auflage erschienen war, legt er 2013 ein schmaleres Bändchen in Form einer „Einführung“ vor, das sich an ein breiteres, nicht primär wissenschaftlich interessiertes Publikum richtet. Beide Werke sollen hier vorgestellt werden.

Das islamische Recht – Geschichte und Gegenwart

Kritik und Antikritik

„Islamhassern kann dieses Buch nicht gefallen“, schreibt Rohe im Vorwort zur dritten Auflage seiner Studie. Das wird nicht überraschen, wenn man bedenkt, dass Rohe, Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen, zugleich Gründungsdirektor des dortigen Zentrums für Islam und Recht in Europa ist; unter anderem hat er für das Bundesministerium des Innern an der ersten Deutschen Islamkonferenz mitgewirkt. Sein Bemühen um ausgewogene Urteile und um eine aufgeschlossene Haltung gegenüber dem Islam, die weder beschönigen noch verteufeln will, hat ihm mitunter harsche Kritik eingetragen.

Rohe begegnet solchen Angriffen mit dem Hinweis: „Wer ein Buch über das Römische Recht verfasst und dessen kulturelle Leistungen würdigt, muss sich nicht fortwährend von Aspekten wie dem Sklavenrecht oder der patriarchalischen Durchformung distanzieren, die aus heutiger Sicht menschenrechtswidrig sind – solche Distanz ist selbstverständlich.“ Statt direkte Kommentare abzugeben, gestattet Rohe sich hier und da einen ironischen Unterton, der bei der Lektüre zum Schmunzeln anregt. So berichtet er etwa, der Gelehrte al-Sarahsi, der im elften Jahrhundert christlicher Zeitrechnung lebte, habe das Sorgerecht für die Kinder nach einer Scheidung zunächst der Mutter zugesprochen, weil die Kinder bei ihr besser aufgehoben seien. „Allerdings könne das Kind doch beim Vater bleiben, wenn die Mutter wieder heirate oder wenn sie Sklavin sei. Dann nämlich sei kein Nutzen für das Kind zu erwarten, dessen Mutter damit beschäftigt ist, ihrem neuen Ehemann oder Herrn zu Diensten zu sein – und damit endet die Modernität des Gedankengangs“.

Blick fürs Große und Kleine

Entstanden ist ein breit angelegter Überblick. Auf rund 400 Seiten geht Rohe auf Entstehung, historische Entwicklung und gegenwärtige Lage des islamischen Rechts ein. Zeitlich deckt die Studie knapp 1400 Jahre, räumlich ein Gebiet von Marokko bis Indonesien und inhaltlich so verschiedene Themen wie Familien-, Handels-, Straf- oder Staatsrecht ab. Bei einer so gewaltigen Materie war es von vornherein ausgeschlossen, ein Lehrbuch oder gar einen Kommentar vorzulegen, mit dem sich spezielle Rechtsfragen beantworten ließen. Stattdessen geht der Autor auf übergreifende Fragen ein, die er immer wieder an konkreten Beispielen illustriert. Diese Beispiele sind es, die das Recht lebendig und verständlich und für den Leser auch jene Kapitel interessant werden lassen, die eigentlich nicht im Fokus seiner Aufmerksamkeit stehen. Rohe kann dabei auf einen schier unglaublichen Wissensschatz zurückgreifen. Schon ein knapper Blick in die 200 Seiten Anhang, von denen die klein gedruckten Anmerkungen mehr als die Hälfte füllen, belegt die umfangreiche Basis arabischer und westlicher Quellen, auf die der Autor seine Ausführungen stützt. Daraus ergibt sich mancher „Beifang“ für Leser, die sich auf ganz andere Gebiete spezialisiert haben. So erfährt man etwa im Kapitel über „Urteile und Gutachten“ (fatawa, als Plural zu fatwa), dass Saudi-Arabien die im Land herrschende wahhabitische Auslegung des Islam durch englische Übersetzungen von fatawa, hoch subventionierte Publikationen und Fatwa-Portale im Internet zu verbreiten sucht – eine Strategie, die ein Schlaglicht auf die Versuche der Saudis wirft, im religiösen und letztlich auch im politischen Diskurs in der arabischen Welt an Gewicht zu gewinnen.

Aufbau

Um das islamische Recht zu erschließen, hat Rohe für seine wissenschaftliche Studie drei Zugänge gewählt. Ein erster Abschnitt beschäftigt sich mit der Entwicklung von den Ursprüngen bis zum 19. Jahrhundert. Auf ihn folgt ein Kapitel über „modernes islamisches Recht“, in dem der Verfasser auf diverse Reformbestrebungen seit dem 19. Jahrhundert eingeht. Die Worte „Modernisierung“ und „Reform“ sind dabei nicht unumstritten. Politisch fällt der Beginn des Prozesses mit der Eroberung weiter Teile der muslimischen Welt durch westliche Kolonialmächte zusammen. Ein gewisser Einfluss der Kolonialisierung lässt sich nicht leugnen: „Nicht wenige Gesetzesreformen zur ,Modernisierung‘ erfolgten in einem Kontext von Despotismus und Korruption ohne demokratisch-rechtsstaatliche Ansätze“, schreibt Rohe. Das habe Bestrebungen nach Veränderungen im islamischen Recht immer wieder den Vorwurf einer „islamwidrigen Verwestlichung“ eingetragen. „Dieser Verdacht gegen Reformen wird von Islamisten noch heute meist auf intellektuell sehr dürftigem Niveau geschürt“. Auch außerhalb der muslimischen Welt finde sich oft die Auffassung, nur „traditionalistische“ Vorstellungen entsprächen dem „wahren“ Islam; das spielt im Ergebnis den Islamisten in die Hände, die sich zur Legitimation ihrer politischen Forderungen gern auf traditionelle Anschauungen berufen (wobei an dieser Stelle offen bleiben mag, ob die traditionellen Auffassungen tatsächlich die Forderungen des heutigen Islamismus‘ tragen). Umgekehrt konstatiert Rohe, das Denken muslimischer Reformer sei zwar von der Erfahrung kolonialer Unterwerfung angestoßen worden, doch hätten sie die Religion „von innen gedacht“ weiterentwickeln wollen. Im dritten Teil geht Rohe dann auf den Islam in der Diaspora ein, wobei er exemplarisch die Situationen in Indien, Kanada und Deutschland untersucht. Der abschließende vierte Teil beleuchtet auf neun Seiten die „Perspektiven des islamischen Rechts in einer globalisierten Welt“.

Scharia

Für den Laien dürfte die größte Überraschung in der Erkenntnis bestehen, dass die Scharia weder ein starres noch ein umfassendes und in sich abgeschlossenes Normensystem darstellt. Der Begriff ist nicht einmal eindeutig. Nach weitem Verständnis umfasst die Scharia „die Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen, Mechanismen zur Normfindung und Interpretationsvorschriften des Islam“. Die Regeln aus Koran und sunna (der Überlieferung, die den Koran ergänzt und das Verständnis der Religion mit prägt) müssen also zuerst aufgeteilt werden in religiöse Ge- und Verbote, für die es im Jenseits Lohn oder Strafe gibt, und Rechtsregeln, die auch im Diesseits durchgesetzt werden sollen. Diese Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig, lässt aber doch einen eigenen Bereich entstehen, den man als „islamisches Recht“ bezeichnen kann. Der US-amerikanische Jurist und Anthropologe Lawrence Rosen, selbst ein Experte auf dem Gebiet, hat in seiner Buchbesprechung „Purity and Responsibility“ (The American Interest, January/February 2013 issue) betont, das islamische Recht sei bemerkenswert flexibel und entwicklungsfähig. Oftmals könne man individuelle Regelungen vereinbaren, die von den Normen der Scharia abweichen (der Jurist spricht von dispositivem Recht), und überhaupt bekomme man nur dann ein zutreffendes Bild vom islamischen Recht, wenn man es in seiner konkreten Anwendung und seiner steten Entwicklung betrachte. Genau diese Erkenntnis vermittelt die Studie von Mathias Rohe. Sie erscheint umso wertvoller, als der deutsche Buchmarkt nicht eben reich an Publikationen zum Thema ist.

Das islamische Recht – Eine Einführung

Mit dem viel kleineren, handlicheren Bändchen „Das islamische Recht – Eine Einführung“ wendet sich Rohe 2013 an interessierte Laien, die sich angesichts der heftigen politischen Diskussionen über den Islam und die Scharia selbst eine Meinung bilden wollen, ohne gleich zu einem Wälzer von mehr als 600 Seiten zu greifen. Konsequent verzichtet das Büchlein auf Fußnoten, kursiv gedruckte arabische Begriffe im Text und lässt auch die zusätzliche Angabe von Jahreszahlen und Jahrhunderten nach muslimischer Zeitrechnung weg. Es ist ein hehres Ziel, wenn ein Wissenschaftler eine gut verdauliche, zugleich inhaltlich fundierte Handreichung zu einem großen und schwierigen Thema gibt, das in öffentlichen Debatten immer wieder kontrovers diskutiert wird. Das gelingt Rohe auch sehr gut.

Vergleich

Legt man indes beide Bücher nebeneinander, bestätigt sich einmal mehr die Erkenntnis, dass ein dickes Buch manchmal leichter zu lesen ist als ein komprimiertes dünnes, denn in der ausführlicheren Darstellung wird manches anschaulicher und leichter verständlich. Besonders Juristen werden in der Art, wie Rohe seine wissenschaftliche Darstellung nach Sachgebieten systematisiert, immer wieder Vertrautes finden. Sein doppeltes Verdienst besteht darin, einerseits einen klaren Aufbau zu liefern, in dem Kategorien wie „Staats- und Verwaltungsrecht“, „Urteile und Gutachten“ oder „Analogieschluss und weitere Schlussverfahren“ auf bekannte Begriffe aus dem deutschen Rechtsdenken verweisen, andererseits aber nie direkte Vergleiche anzustellen, die wegen der Unterschiedlichkeit beider Gebiete hinken müssten.

Fazit

Auf jeden Fall muss man Rohe für beide Bücher dankbar sein, zumal sie thematisch eine Lücke füllen und einen glänzenden Ein- beziehungsweise Überblick auf beeindruckend breiter Quellenbasis bieten. Allen Interessierten sei geraten, beide Bücher einmal in die Hand zu nehmen und jeweils ein paar Seiten zu lesen – am besten über das gleiche Thema. Danach mag jeder für sich entscheiden, welcher Band seinen Wünschen am besten gerecht wird.

Mathias Rohe, Das islamische Recht – Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl. München: Beck, 2011. XX, 612 Seiten. ISBN 978-3-406-57955-4. 39,95 €.

Mathias Rohe, Das islamische Recht – Eine Einführung. München: Beck, 2013 (Beck‘sche Reihe – C.H. Beck Wissen, 2777). 128 Seiten. ISBN 978-3-406-64662-1. 8,95 €.

Anmerkung der Redaktion

Dr. Daniel Gehrmann ist Wiss. Mitarbeiter am Institut für Journalistik der TU Dortmund und arbeitet seit 2012 am Lehrstuhl von Prof. Dr. Tobias Gostomzyk (Schwerpunkt Medienrecht, Internetrecht und Telekommunikationsrecht sowie Rechts- und Justizberichterstattung). Er ist promovierter Volljurist und hat an der TU Dortmund ein Diplom in Journalistik erworben. Seit Anfang 2011 erforscht er zudem intensiv das Gebiet wissenschaftlicher und journalistischer Publikationen zur arabischen Welt in deutscher, englischer und französischer Sprache.

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