Thomas A. Seidel/Ulrich Schacht (Hrsg.), Würde oder Willkür – Theologische und philosophische Voraussetzungen des Grundgesetzes

Das Grundgesetz wurzelt nicht in der Unbestimmtheit von Moderne und Säkularisierung. Es schöpft aus der entscheidenden Quelle des christlichen Abendlandes: dem biblisch bezeugten Gott und den sich daraus für die Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen in Staat und Gesellschaft ergebenden normativen Konsequenzen. Von daher ist es kein Zufall, dass der entscheidende sittlich-moralische Referenzpunkt am Beginn der Präambel nicht der Mensch ist, sondern Gott. Dieser erste Satz variiert jenen Maßstab christlich grundierter Staatsformen und Gesellschaftsstrukturen, demzufolge der Mensch und Bürger sich im entscheidenden Moment, vor allem in Abwehr totalitärer Versuchungen, auf Gott und die fundamentale Weisheit der Bibel einlassen und verlassen kann. Im Zeitalter eines Säkularismus jedoch ist der christliche Gottesbezug im Grundgesetz rechtsphilosophisch eine immer rabiater bestrittene, handlungspolitisch immer häufiger überlesene und multikulturell immer radikaler in Frage gestellte Prämisse. Dem soll und muss widersprochen werden. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen LXVIII – Die öffentliche Ordnung und ihre gefühlten Grenzen

Die Frage, wie Verrückte vor sich selbst zu schützen sind (und wie andere vor ihnen), ist nicht einfach zu beantworten. Rechtliche Grundlage ist hierbei das Psychisch Kranken-Gesetz, kurz PsychKG, ein Ländergesetz. Wann ist es angezeigt, einem psychisch kranken Menschen seine Freiheitsrechte zu entziehen, eine Unterbringung anzuordnen und ihn einer Zwangsmedikation zuzuführen? Der Schlüsselausdruck lautet hier „Selbst- oder Fremdgefährdung“. Wer sich selbst oder andere (oder Rechte oder Besitztum anderer) gefährdet und durch ärztliches Attest für psychisch krank befunden wird, kann durch Beschluss des Amtsgerichts „untergebracht“, also de facto weggesperrt werden. Es gehe hierbei auch um die Wahrung der öffentlichen Ordnung, heißt es. Die öffentliche Ordnung wiederum ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Gesetze, die ein gemeinschaftliches Zusammenleben ermöglichen. Schon sind wir in den unscharfen Gebieten des Common Sense. Wer definiert denn diese „ungeschriebenen Gesetze“? Ich muss doch erkennen können, welche Rechtsfolgen sich aus meinem Verhalten ergeben, was genau passiert, wenn ich die Ordnung störe – so will es jedenfalls der sogenannte Bestimmtheitsgrundsatz. Und „ungeschrieben“ kann vieles sein. Im Grunde sind das alles gefühlte Grenzen… Den Rest des Beitrags lesen »