Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I – Staatsschutzkammer – hat eine 42-jährige Berlinerin wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen in zwei Fällen und wegen Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je € 10,– verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »




