Von Klaus Kohnen, München
Wir erinnern uns: an einen armen Esel, seit Jahren klaglos ein Leben als Single führend, gewiss einige Marotten entwickelnd – ein Phänomen, auch bei männlichen Vertretern anderer Spezies, weiblicher Führungsaufsicht entbehrend, nicht ganz unbekannt –, der nun zwangsweise mit Artgenossen vergesellschaftet werden sollte, denn: Einzelhaltung sei tierschutzwidrig, so der beklagte Landkreis. Dem widersetzte sich der Kläger und Halter des Esels: Sein Tier sei ein Einzelgänger, Gesellschaft mache ihn aggressiv. Dem könne durch Kastration entgegengewirkt werden, entgegnete der Landkreis. Das VG Trier bestätigte diese Auffassung – und ließ nicht einmal die Berufung zu. Doch der Kläger blieb uneinsichtig, klagte und Den Rest des Beitrags lesen »




