OLG Hamm: Geschiedener muslimischer Ehefrau steht „Abendgabe“ auch ohne „talaq“ zu

Die in einem islamisch-sunnitischen Ehevertrag für den Fall der Ehescheidung zu Gunsten der Ehefrau vereinbarte „Abendgabe“ schuldet der Ehemann auch dann, wenn die Ehefrau die Scheidung beantragt und dieser daher kein „talaq“ (Scheidungsverstoßung) des Ehemanns zu Grunde liegt. Das hat der 3. Senat des OLG Hamm am 22.04.2016 beschlossen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des AG Bochum – FamG – bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen