Der Bundesrat berät am 31.03.2017 den bayerischen Gesetzentwurf zur Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: „Die Länderkammer muss durch eine eindeutige Regelung im Strafgesetzbuch ein ganz klares Signal setzen: Religiöse und kulturelle Prägungen des Täters, die in fundamentalem Widerspruch zu unserer Rechtsordnung stehen, dürfen kein Anlass für eine Strafmilderung sein! Den Rest des Beitrags lesen




