BGH: Verurteilung wegen Störung der Totenruhe bestätigt

Das LG Bonn hat den Angeklagten wegen Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Den Feststellungen des LG zufolge legte der Angeklagte am 28.06.2022 um 17.16 Uhr den durch eine unbekannte Person vom Leichnam abgetrennten Kopf seines zuvor eines natürlichen Todes verstorbenen, ebenfalls obdachlos gewesenen Freundes vor den verschlossenen Haupteingang des Bonner Amts- und Landgerichts, so dass dessen Gesicht zur Straße gerichtet war. Dem Angeklagten war bewusst, dass alsbald zahlreiche Passanten dem Verstorbenen ins Gesicht und in die weit geöffneten Augen schauen und auch das Innere des abgetrennten Halses sehen konnten, wodurch sie nachhaltig schockiert und in ihrem Pietätsgefühl verletzt würden. Den Rest des Beitrags lesen »

BGH: Berliner Urteil gegen den „Kannibalen von Pankow“ rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Berlin verworfen. Das LG hat ihn wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Den Rest des Beitrags lesen »

LG Berlin: Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes und Störung der Totenruhe aus kannibalistischen Motiven

Die 32. Große Strafkammer des LG Berlin – Schwurgerichtskammer – hat den 42-jährigen Stefan R. wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Kammer befand den Angeklagten für schuldig, am 06.09.2020 in seiner Berliner Wohnung einen 43-jährigen Mann getötet zu haben, um durch die Tötung sexuelle Befriedigung zu erlangen und Teile der Leiche anschließend zu verspeisen. Den Rest des Beitrags lesen »

OLG Düsseldorf: Störung der Totenruhe rechtfertigt nicht unbedingt fristlose Kündigung

Eine Kirchengemeinde im Bergischen Land durfte einem Friedhofsgärtner nicht nach 25 Jahren fristlos kündigen, weil dessen Mitarbeiter sich im Umgang mit einer Leiche strafbar gemacht hat. Dies hat der 21. Zivilsenat des OLG Düsseldorf entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »