Der Kläger ist Kardinal der römisch-katholischen Kirche und Erzbischof von Köln. Die Parteien streiten im Nachgang zu einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Beklagte zu 1) und den Beklagten zu 2) um Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten wegen einer Presseberichterstattung auf einem von der Beklagten zu 1) betriebenen Onlineportal. Streitgegenständlich ist ein von dem Beklagten zu 2) verfasster Artikel, der sich mit einer Beförderungsentscheidung des Kardinals und, jedenfalls aus Sicht des Senats, dabei mit dessen positiver Kenntnis von zwei, im Beitrag eingeblendeten Unterlagen befasst, und zwar in der Ausgangsversion sowie einer späteren, überarbeiteten Fassung. Den Rest des Beitrags lesen »




