BayVGH: Teilschließung von Automatenläden in der Nürnberger Altstadt an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft

Die in der Nürnberger Ladenöffnungsverordnung geregelte Schließung von personallos betriebenen Kleinstsupermärkten in der Altstadt von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »