Immobilien im Eigentum von Angehörigen der islamistischen Szene spielen laut Bundesregierung „für die Aufklärung von Aktivitäten beziehungsweise Bestrebungen und Zielpersonen des islamistischen Personenspektrums“ in der Regel keine oder eine nur untergeordnete Rolle. Insbesondere treffe dies auf die dschihadistische Szene zu, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 19/25611) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/25058) weiter. Den Rest des Beitrags lesen »