Bundestag: Erkundigung nach Immobilien der islamistischen Szene

Um Immobilien der islamistischen Szene geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/25058).

Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie die Bundesregierung es begründet, „dass die Ermittlung der islamistisch genutzten Immobilien in Deutschland nicht möglich sei, da dies auf Grund des islamistischen Personenpotenzials von 28.020 Personen mit einem unzumutbaren beziehungsweise unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand von zirka 2.300 Arbeitsstunden verbunden wäre“, jedoch gleichzeitig die Ermittlung der links- sowie der rechtsextremistisch genutzten Immobilien möglich gewesen sei, obwohl im Jahr 2019 das linksextremistische Personenpotenzial bei 33.500 Personen und das rechtsextremistische Personenpotenzial bei 32.080 gelegen und damit das islamistische Personenpotenzial überstiegen habe.

heute im bundestag Nr. 1389 v. 15.12.2020

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